Ein Tag im Zeichen der Rechte für ältere Menschen
Eine Kick-off-Veranstaltung zum Thema „Menschenrechte altern nicht“ diente als Auftakt für einen entsprechenden Prozess bei den Häusern zum Leben.
Ältere Menschen sind häufig von Diskriminierung betroffen, vor allem dann, wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind. Die Häuser zum Leben, als größter Anbieter für Senior*innenbetreuung in Österreich, haben einen Prozess gestartet, um der Altersdiskriminierung entgegenzuwirken.
„Das Thema Würde gegenüber Bewohner*innen, Angehörigen und Mitarbeiter*innen muss in der DNA unseres Unternehmens verankert und verwurzelt sein“, sagt Christian Hennefeind, Geschäftsführer der Häuser zum Leben. Eine Kick-off-Veranstaltung im Haus Döbling Ende Oktober 2024 setzte sich genau mit diesem Thema auseinander.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde die Bedeutung der Menschenrechte älterer Menschen hervorgehoben und ein gemeinsames Verständnis dafür entwickelt.
Die Häuser zum Leben stützen sich bei den Menschenrechten im Alter auf die Europäische Charta für Rechte und Pflichten älterer Menschen. In dieser Charta wurden zehn Prinzipien definiert, die als grundlegend für ältere Menschen angesehen werden. Dabei geht es etwa um das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.
Die Menschenrechte sollen gelebt werden.
„Die Menschenrechte leben nur dann, wenn man sich mit ihnen auseinandersetzt“, sagt Gudrun Bauer, Leiterin Strategisches Leistungsmanagement und Initiatorin der Kick-off-Veranstaltung. „Die Menschenrechte sollen spürbar werden. Sie sollen gelebt werden.“