Bewohnerin Häuser zum Leben

Finanzierung und Tarife

Finanzierung

Wie hoch ist mein Kostenbeitrag? Wie hoch Ihr eigener Anteil an den Kosten ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Beim Fonds Soziales Wien legen Sie Ihr gesamtes Einkommen inklusive Zusatzpension und Firmenpension offen.

Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, egal ob im Wohnen oder im stationären Bereich, wird für alle Wiener*innen finanzielle Unterstützung angeboten, um die notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen zu erhalten.

Ihr Kostenbeitrag errechnet sich wie folgt:

  • Max. 80 % Ihrer monatlichen Nettopension
  • Ihr Pflegegeld

Die genaue Höhe Ihres Kostenanteils berechnet Ihnen der Fonds Soziales Wien unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation auf Anfrage unter der Telefonnummer 01 / 24 5 24.

Wie viel bleibt mir übrig?

In jedem Fall verbleiben Ihnen:

  • 20 % Ihrer monatlichen Nettopension bzw. der aktuelle Mindestfreibetrag gemäß WMG Art I   §4.
  • 13. und 14. Monatsbezug (Sonderzahlungen)
  • 10 % der Pflegegeldstufe 3, sofern Sie Pflegegeld beziehen

Tarife

Die zur Anwendung kommenden Tarife entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Tarifliste. Tarifanpassungen können z.B. aufgrund veränderter Personalkosten auf Basis kollektivvertraglicher Bestimmungen auftreten. Etwaige Tarifanpassungen finden jährlich statt.

Die veröffentlichten Tarife gelten vorbehaltlich der Genehmigung im Vorstand des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser und der Anerkennung des Fonds Soziales Wien (FSW).

Bis zur Anerkennung der Tarife durch den FSW (im Regelfall Mitte des Jahres), werden vorerst noch die Tarife aus dem Vorjahr verrechnet. Nach anschließender Anpassung kann es – abhängig von der Höhe Ihres Kostenbeitrags – zu einer Nachverrechnung kommen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kostenbeitragsverrechnung des FSW unter der Telefonnummer 01-24 5 24 oder via E-Mail kbv-vr@fsw.at.

Für die Häuser Döbling, Liebhartstal und Rosenberg gelten eigene Tarife (siehe „Downloads“).

Wie viel zahlt die Gesundheitskasse?

Die Gesundheitskasse bezahlt die Kosten von Medikamenten und Heilbehelfen (abzüglich Rezeptgebühr bzw. Selbstbehalt). Sollten Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, lesen Sie bitte in Ihrer Polizze nach, welche Leistungen inkludiert sind. Pflegekosten werden normalerweise nicht übernommen.

Sie müssen keinen Finanzierungs- oder Baukostenbeitrag leisten.

Mein Weg ins Wunschhaus!