Covid-Information: Besuchsregeln ab 1.3.2023
Liebe Angehörige und BesucherInnen,
seit 1.3.2023 benötigen Sie keinen Covid-Test mehr für den Eintritt in eines unserer Häuser zum Leben. Das Tragen einer FFP2-Maske ist innerhalb der Pensionisten-Wohnhäuser für BesucherInnen aber weiterhin verpflichtend.
Seit 1.3.2023 sind die Haus.Klubs wieder für externe BesucherInnen geöffnet. Das Tragen einer FFP2-Maske während der Haus.Klub-Veranstaltung wird empfohlen.
Einen Überblick über die derzeit gültigen Besuchsregeln finden Sie nachfolgend.
Besuchsregeln in den Häusern zum Leben
Besuche in den Häusern
- Jede/r BewohnerIn darf pro Tag uneingeschränkt viele BesucherInnen empfangen.
- Besuche sind im gesamten Haus, inklusive der Wohnungen und Zimmer erlaubt.
- Besuche sind von Mo – So, von 08:30 bis 20 Uhr möglich.
- Zwischen 08:30 und 20 Uhr gibt es keine zeitliche Begrenzung der Besuchsdauer.
FFP2-Maskenpflicht im Haus
- BesucherInnen müssen für die Dauer des Besuches eine FFP2-Maske tragen (ausgenommen Wohnungen).
- BewohnerInnen wird in allen öffentlichen Bereichen empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen.
- BesucherInnen dürfen das Haus nur betreten, wenn sie keine grippeähnlichen Symptome aufweisen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Kopfschmerzen).
- Der Zutritt ins Haus ist für BesucherInnen ausschließlich über den Haupteingang erlaubt.
Ausnahmeregelungen
- Wir behalten uns vor, Häuser oder Teile von Häusern in Abstimmung mit den Behörden aufgrund akuter Ausbruchsgeschehen vorübergehend für externe BesucherInnen zu schließen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte immer der Seite des Hauses.
- Betroffene Zu- und Angehörige sowie ErwachsenenvertreterInnen werden bei einer positiven Testung von BewohnerInnen umgehend informiert.
- Die Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen (Palliativ- und Hospizbegleitung), Seelsorge, kritische Lebensereignisse bleiben voll umfänglich in Kraft.