Barrierefreiheit
Der Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser – Häuser zum Leben ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF (in der Folge kurz „BaFG“) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, so weit wie möglich eingehalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten https://kwp.at, https://kwp.at/pensionistenklubs/, https://jobs.kwp.at/ und https://geschaeftsbericht.kwp.at/.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Auf der Website stehen PDF-Dokumente zum Download. Aktuell stehen noch nicht alle Dokumente in barrierefreier Version zur Verfügung, vor allem solche, die vor dem 29. Juni 2025 hochgeladen wurden. Benötigen Sie Hilfe bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an mk@kwp.at. Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube des Anbieters Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland; https://youtube.com). Es ist für einige dieser Videos nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Sie sind daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen. Online-Karten und Kartendienste, da bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Vorlage für das Statement: Model Accessibility Statement
Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen: mk@kwp.at. In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.“
Verantwortlich für diese Seite:
Häuser zum Leben, Abteilungen: Marketing und Kommunikation, Compliance, Recht
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.