Covid-Information: Änderungen ab 16. April 2022

Liebe Angehörige und BesucherInnen,

ab 16. April 2022 treten neue Besuchsregeln in Kraft.

  • BesucherInnen müssen einen negativen PCR-Test (gültig 48 Stunden ab Abnahme) vorweisen.
  • Die 2G-Plus-Regel für BesucherInnen entfällt.
  • Jede/r BewohnerIn darf pro Tag uneingeschränkt BesucherInnen empfangen.

Einen Überblick über alle Besuchsregeln finden Sie unten im Beitrag.

Ihr Team Häuser zum Leben

Besuchsregeln in den Häusern zum Leben

Besuche in den Häusern

  • Jede/r BewohnerIn darf pro Tag uneingeschränkt viele BesucherInnen empfangen.
  • Besuche sind im gesamten Haus, inklusive der Wohnungen und Zimmer erlaubt.
  • Besuche sind von Mo – So, von 08:30 bis 20 Uhr möglich.
  • Zwischen 08:30 und 20 Uhr gibt es keine zeitliche Begrenzung der Besuchsdauer.
  • Negativer PCR-Test (gültig 48 Stunden ab Abnahme) für externe BesucherInnen
  • FFP-2 Maskenpflicht
  • Das Gast.Haus ist für externe BesucherInnen nicht zugänglich

PCR-Testpflicht für BesucherInnen ab 16. April 2022

Laut aktueller Verordnung müssen BesucherInnen verpflichtend einen negativen PCR-Test (gültig 48 Stunden ab Abnahme) vorweisen. 2G Plus entfällt.

FFP2-Maskenpflicht im Haus

  • BesucherInnen müssen für die Dauer des Besuches eine FFP2-Maske tragen. BewohnerInnen müssen in allen öffentlichen Bereichen eine FFP2-Maske tragen.
  • Beim Betreten und Verlassen des Pensionisten-Wohnhauses desinfizieren Sie bitte unbedingt Ihre Hände und halten Sie bitte durchgehend 2 Meter Abstand zu anderen Personen.
  • BesucherInnen dürfen das Haus nur betreten, wenn sie keine Symptome von Covid-19 aufweisen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Halsschmerzen, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns).
  • Der Zutritt ins Haus ist für BesucherInnen ausschließlich über den Haupteingang erlaubt.

Ausnahmeregelungen

  • Wir behalten uns vor, Häuser in Abstimmung mit den Behörden, aufgrund akuter Ausbruchsgeschehen vorübergehend für externe BesucherInnen zu schließen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte immer der Seite des Hauses https://kwp.at/haeuser/.
  • Betroffene Zu- und Angehörige sowie ErwachsenenvertreterInnen werden bei einer positiven Testung von BewohnerInnen umgehend informiert.
  • Die Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen (Palliativ- und Hospizbegleitung), Seelsorge, kritische Lebensereignisse bleiben voll umfänglich in Kraft (Ausnahme bei 2G+ Regel).
  • Behördlich abgesonderte Personen dürfen keinen Besuch empfangen. Es bleiben – wie erwähnt – Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen voll umfänglich in Kraft.