Covid-Information: Änderungen ab 21. März 2022

Liebe Angehörige und BesucherInnen,

laut aktueller Verordnung der Stadt Wien treten ab 21. März 2022 neue Besuchsregeln in Kraft.

  • Für BesucherInnen gilt die 2G Plus Regel (geimpft/genesen und ein negativer PCR-Test, gültig 48 Stunden ab Abnahme).
  • Jede/r BewohnerIn darf pro Tag zwei BesucherInnen empfangen.

Einen Überblick über alle Besuchsregeln finden Sie unten im Beitrag.

Ihr Team Häuser zum Leben

Besuchsregeln in den Häusern zum Leben

Besuche in den Häusern

  • Jede/r BewohnerIn darf zwei BesucherInnen pro Tag empfangen.
  • Besuche sind im gesamten Haus, inklusive der Wohnungen und Zimmer erlaubt.
  • Besuche sind von Mo – So, von 08:30 bis 20 Uhr möglich.
  • Zwischen 08:30 und 20 Uhr gibt es keine zeitliche Begrenzung der Besuchsdauer.
  • 2G Plus Regel für externe BesucherInnen
  • FFP-2 Maskenpflicht
  • Das Gast.Haus ist für externe BesucherInnen nicht zugänglich
  • Konsumation an den Markt.Plätzen ist wieder möglich, sofern die bauliche Situation ausreichend Abstand zwischen den Tischen ermöglicht. Pro Tisch können 4 Personen Platz nehmen, 2G Nachweis für BewohnerInnen und BesucherInnen erforderlich.

2G Plus Regel ab 21. März 2022

Laut aktueller Verordnung müssen BesucherInnen verpflichtend einen 2G Plus Nachweis (geimpft/genesen und negativer PCR-Test) vorweisen. Dazu zählen:

  • Impfnachweis
    (gelber Impfpass, Impf-Kärtchen oder Ausdruck der Daten aus e-Impfpass) Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.
  • Oder: Vorweis eines Genesungszertifikats, gültig 180 Tage ab Ende der Absonderung.
  • Und: negativer PCR-Test, gültig 48 Stunden nach Abnahme.

FFP2-Maskenpflicht im Haus

  • BesucherInnen müssen für die Dauer des Besuches eine FFP2-Maske tragen. BewohnerInnen müssen in allen öffentlichen Bereichen eine FFP2-Maske tragen.
  • Beim Betreten und Verlassen des Pensionisten-Wohnhauses desinfizieren Sie bitte unbedingt Ihre Hände und halten Sie bitte durchgehend 2 Meter Abstand zu anderen Personen.
  • BesucherInnen dürfen das Haus nur betreten, wenn sie keine Symptome von Covid-19 aufweisen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Halsschmerzen, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns).
  • Der Zutritt ins Haus ist für BesucherInnen ausschließlich über den Haupteingang erlaubt.

Ausnahmeregelungen

  • Wir behalten uns vor, Häuser in Abstimmung mit den Behörden, aufgrund akuter Ausbruchsgeschehen vorübergehend für externe BesucherInnen zu schließen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte immer der Seite des Hauses https://kwp.at/haeuser/.
  • Betroffene Zu- und Angehörige sowie ErwachsenenvertreterInnen werden bei einer positiven Testung von BewohnerInnen umgehend informiert.
  • Die Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen (Palliativ- und Hospizbegleitung), Seelsorge, kritische Lebensereignisse bleiben voll umfänglich in Kraft (Ausnahme bei 2G+ Regel).
  • Behördlich abgesonderte Personen dürfen keinen Besuch empfangen. Es bleiben – wie erwähnt – Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen voll umfänglich in Kraft.