Covid-Information: Besuchsregeln ab 17.12.2022

Liebe Angehörige und BesucherInnen,

laut der ab 17.12. gültigen Verordnung der Stadt Wien gelten die unten angeführten Besuchsregeln zum Schutz der BewohnerInnen. Auch für MitarbeiterInnen besteht weiterhin die Testpflicht.

  • BesucherInnen müssen weiterhin einen negativen PCR-Test (gültig 72 Stunden ab Abnahme) vorweisen.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist für BesucherInnen in öffentlichen Bereichen der PensionistInnen-Wohnhäuser verpflichtend.

Einen Überblick über die derzeit gültigen Besuchsregeln finden Sie unten im Beitrag.

Ihr Team Häuser zum Leben

Besuchsregeln in den Häusern zum Leben

Besuche in den Häusern

  • Jede/r BewohnerIn darf pro Tag uneingeschränkt viele BesucherInnen empfangen.
  • Besuche sind im gesamten Haus, inklusive der Wohnungen und Zimmer erlaubt.
  • Besuche sind von Mo – So, von 08:30 bis 20 Uhr möglich.
  • Zwischen 08:30 und 20 Uhr gibt es keine zeitliche Begrenzung der Besuchsdauer.
  • Negativer PCR-Test (gültig 72 Stunden ab Abnahme) für externe BesucherInnen.
    Von der Testpflicht befreit sind BesucherInnen, die vor maximal zwei Monaten von einer Covid-Infektion genesen sind. Bitte ein Genesungszertifikat vorlegen!

FFP2-Maskenpflicht im Haus

  • BesucherInnen müssen für die Dauer des Besuches eine FFP2-Maske tragen (ausgenommen Wohnungen).
  • BewohnerInnen müssen in allen öffentlichen Bereichen eine FFP2-Maske tragen.
  • Beim Betreten und Verlassen des Pensionisten-Wohnhauses desinfizieren Sie bitte unbedingt Ihre Hände und halten Sie bitte durchgehend 2 Meter Abstand zu anderen Personen.
  • BesucherInnen dürfen das Haus nur betreten, wenn sie keine Symptome von Covid-19 aufweisen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Halsschmerzen, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns).
  • Der Zutritt ins Haus ist für BesucherInnen ausschließlich über den Haupteingang erlaubt.

Ausnahmeregelungen

  • Wir behalten uns vor, Häuser oder Teile von Häusern in Abstimmung mit den Behörden aufgrund akuter Ausbruchsgeschehen vorübergehend für externe BesucherInnen zu schließen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte immer der Seite des Hauses https://kwp.at/haeuser/.
  • Betroffene Zu- und Angehörige sowie ErwachsenenvertreterInnen werden bei einer positiven Testung von BewohnerInnen umgehend informiert.
  • Die Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen (Palliativ- und Hospizbegleitung), Seelsorge, kritische Lebensereignisse bleiben voll umfänglich in Kraft.
  • Behördlich abgesonderte Personen dürfen keinen Besuch empfangen. Es bleiben – wie erwähnt – Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen voll umfänglich in Kraft.