Kluböffnung ab 20.12.

Mit Montag, dem 20. Dezember 2021 öffnen unsere Klublokale. Wir freuen uns sehr, Sie ab kommender Woche wieder persönlich im Klub begrüßen zu dürfen!

Um bei Ihrem Besuch dennoch für Ihre persönliche Sicherheit garantieren zu können, sorgen die PensionistInnenklubs im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen für ein umfangreiches Sicherheitskonzept.

Maskenpflicht für BesucherInnen

Das Tragen von FFP2 Schutzmasken ist im gesamten Klubbereich für alle BesucherInnen verpflichtend. Ausgenommen davon sind:

  • KlubbesucherInnen und Gäste während sie am Tisch sitzen.
  • Gehörlose und schwer gehörbeeinträchtigte Menschen sowie deren KommunikationspartnerInnen während der Kommunikation.
  • Sonstige Ausnahmen der Tragepflicht einer FFP2 Schutzmaske nur nach Vorlage einer durch einen Arzt ausgestellten Bescheinigung.

2G Plus-Regel im Klub

Alle Personen, die den Klubbereich betreten oder an einem Klubangebot teilnehmen, müssen im Sinne der 2G Plus-Regel einen Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr erbringen.

Dies bedeutet, dass alle BesucherInnen entweder geimpft und PCR-getestet oder genesen und PCR-getestet sein müssen.

Folgende Nachweise werden akzeptiert:

Nachweis über erhaltene Schutzimpfung

  • Eine Impfung gilt erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr.
  • Die Impfnachweise sind ab der vollständigen Immunisierung bzw. nach Verabreichung der 3. Impfdosis 270 Tage gültig.

Nachweis einer überstandenen Covid-19 Erkrankung

  • Ein Genesungs- oder Absonderungsnachweis ist für 180 Tage ab Ende der Absonderung gültig.

Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses

  • Ein negatives PCR-Testergebnis ist ab dem Testzeitpunkt für 48 Stunden gültig.

Klubaktivitäten

Unsere Klubaktivitäten finden ab sofort wieder statt. Ausgenommen davon sind Aktivitäten ohne FFP2-Maske und einer erhöhten Aerosolbelastung (Sport, Singen, etc.) in Innenräumen.

Bei den Outdoor-Aktivitäten des Klub+ Im Freien gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen) sowie die FFP2-Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Gesamt-BesucherInnenanzahl für unsere Outdoor-Aktivitäten liegt bei max. 50 Personen.

Tischordnung und BesucherInnenzahl

An einem Klubtisch dürfen max. 4 Personen Platz nehmen. An zwei zusammengestellten Tischen sind max. 6 Personen getattet. Zwischen den einzelnen Tischgruppen muss der Sicherheitsabstand von 1 Meter eingehalten werden.

Die Gesamt-BesucherInnenanzahl liegt bei 25 Personen pro Klub.

Beim Betreten des Klubs werden Name, Telefonnummer und Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr aller BesucherInnen abgefragt und dokumentiert.

Symptom- und Beschwerdefrei

BesucherInnen dürfen den Klub nur betreten oder an Klubveranstaltungen teilnehmen, wenn sie keine Symptome von Covid-19 aufweisen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Halsschmerzen, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns).