Neue Besuchsregeln ab 17. Dezember
Liebe Zu- und Angehörige,
laut aktueller Verordnung der Bundesregierung sind Besuche bei BewohnerInnen der Häuser zum Leben nur nach Voranmeldung, mit FFP2-Maske und mit negativem Testergebnis möglich. Diese neuen Besuchsreglen zum Schutz unserer BewohnerInnen sind ab 17. Dezember in allen unseren Häusern zum Leben gültig.

Einen kostenlosen Antigen-Schnelltest können Sie in der Teststraße im Austria Center Vienna machen. Die Teststraße ist Mo – So, von 07 – 19 Uhr (auch an den Feiertagen) geöffnet. Hier erfahren Sie mehr.
Besuchsregeln im Überblick
- Besuche müssen verpflichtend vorangemeldet werden. Telefonisch über die Rezeption des jeweiligen Hauses oder online unter www.kwp.at/planer.php. Die Rezeptionszeiten entnehmen Sie bitte den Info-Seiten der jeweiligen Häuser.
- Laut Verordnung der Bundesregierung müssen BesucherInnen verpflichtend einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Test oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen (es gilt der Zeitpunkt der Testung). Zusätzlich muss verpflichtend eine FFP2-Maske ohne Ventil oder eine höherwertige Maske ab Betreten des Hauses getragen werden.
- Jede/r BewohnerIn darf pro Woche nur eine Person für eine Besuchsdauer von ca. 30 Minuten empfangen.
- Der Zutritt ins Haus ist für BesucherInnen ausschließlich über den Haupteingang erlaubt.
- Die Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen (Palliativ- und Hospizbegleitung) bleiben voll umfänglich in Kraft.
- Besuche in den Wohnungen sind nicht möglich. Es gibt definierte Bereiche für ein sicheres Treffen mit Ihren Liebsten – die sogenannten „Plauder-Platzln“. Auch Besuche im stationären Bereich finden in den „Plauder-Platzln“ der jeweiligen Stationen statt. Ist dies aus gesundheitlichen Gründen der BewohnerInnen nicht möglich, sind unter Einhaltung strenger Hygieneregeln Besuche in den Zimmern gestattet.
- Beim Betreten und Verlassen des Pensionisten-Wohnhauses desinfizieren Sie bitte unbedingt Ihre Hände und halten Sie bitte durchgehend mindestens 1 Meter Abstand zu anderen.
- Betroffene Zu- und Angehörige sowie ErwachsenenvertreterInnen werden bei einer positiven Testung von BewohnerInnen umgehend informiert.
- Behördlich abgesonderte Personen dürfen keinen Besuch empfangen. Es bleiben – wie erwähnt – Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebensphasen voll umfänglich in Kraft.
- Zur Nachverfolgung bei Auftreten der Covid-19-Erkrankung werden die Kontaktdaten der BesucherInnen erfasst und – selbstverständlich – datenschutzkonform verwaltet.
- BesucherInnen dürfen das Haus nur betreten, wenn sie keine Symptome von Covid-19 aufweisen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Halsschmerzen, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns).
Seien Sie versichert, dass wir alles tun, damit das soziale Leben in Zeiten von Einschränkungen weiterhin passieren kann und um Vereinsamung zu verhindern.